Allgemeine Mietbedingungen
maschinen24 – ein Unternehmen der ARZ Dienstleistungen GmbH (Stand: Juli 2026)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Vermietungen von Maschinen, Geräten und Zubehör durch maschinen24, ein Unternehmen der ARZ Dienstleistungen GmbH, Markgröningen, an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder mit Übergabe der Mietsache zustande. Umfang und Gegenstand der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.
3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe bzw. dem vereinbarten Bereitstellungstermin und endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietsache an uns. Die Berechnung erfolgt je nach Vereinbarung pro Tag, Woche oder Monat. Eine Verlängerung bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
4. Übergabe und Rückgabe
Die Mietsache wird in betriebsfähigem, geprüftem Zustand übergeben. Der Mieter hat sie bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Rückgabe erfolgt gereinigt und in dem Zustand, der bei vertragsgemäßem Gebrauch zu erwarten ist. Für übermäßige Verschmutzung oder fehlendes Zubehör können wir die entstehenden Kosten berechnen.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sachgemäß und nur durch geeignetes, eingewiesenes Personal zu verwenden, die Betriebsanleitungen sowie geltende Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und die Mietsache vor Überbeanspruchung, Diebstahl und Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Standortwechsel sind uns anzuzeigen.
6. Wartung und Reparaturen
Übliche Pflege- und Wartungsarbeiten während der Mietzeit (z. B. Kontrolle von Betriebsstoffen) obliegen dem Mieter. Reparaturen dürfen nur durch uns oder von uns beauftragte Dritte durchgeführt werden. Störungen sind uns unverzüglich zu melden.
7. Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Mietsache, soweit er diese zu vertreten hat. Auf Wunsch vermitteln wir eine Maschinenbruchversicherung; deren Bedingungen und Selbstbehalte werden im Mietvertrag ausgewiesen. Schäden sind uns unverzüglich, bei Diebstahl zusätzlich der Polizei, zu melden.
8. Preise und Zahlung
Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Transport, Auf- und Abbau sowie Betriebsstoffe werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb des angegebenen Zahlungsziels fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Mietsache nach Ankündigung abzuholen.
9. Kündigung
Bei unbefristeten Mietverträgen gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – insbesondere bei erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten oder Zahlungsverzug – bleibt unberührt.
10. Haftungsbeschränkung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Markgröningen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der ARZ Dienstleistungen GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
